Kinder- und Jugendarztpraxis Laupheim

AOK Vertrag 2014 Elterninformation

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15.7.2014 Sonnencreme im Kinderarten

Nachdem in den letzten Wochen im Kindergarten das Eincremen der Kinder mit Sonnencreme ein "Problem" war und Kinder deshalb durch Erzieherinnen nicht eingecremt wurden, konnten wir nun eine verbindliche Regelung herbeiführen. Diese lautet nach Auskunft der Stadt Laupheim folgendermaßen:

"Die Verwendung von Sonnencreme in einer Kita stellt dann keine Körperverletzung dar, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Diese kann durch das Bereitstellen der Sonnencreme ihrerseits als konkludente Handlung gesehen werden.

Die Verwendung von Sonnencreme in unseren Einrichtungen wird ab nächster Woche wie folgt geregelt:
Die Kinder werden morgens und in der Mittagspause von den Eltern zu Hause eingecremt. Sollten die Eltern es wünschen, können die Kinder in der Einrichtung am späten Vormittag nachgecremt werden, dazu müssen die Eltern der Einrichtung eine mit Namen beschriftete und noch haltbare Sonnencreme zur Verfügung stellen. Die Ganztageskinder werden, wie bisher schon, nach der Mittagsruhe nochmals eingecremt.
"

Zuvor wurde das Eincremen der Kinder als Körperverletzung betrachtet und deshalb von den Erzieherinnen abgelehnt..

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27.3.2014

Bildung in den Laupheimer Kindergärten / Der Jahresplan kommt

Anläßlich einer Elternbeiratssitzung im vergangenen Jahr (2013), in der die Frage nach dem Jahres-Bildungsplan der Kindergärten gestellt wurde, trat zu Tage, daß es keinen gibt. Nachdem Angebote ausgeschlagen wurden diesen zu erstellen – er ist gesetzlich vorgeschrieben – habe ich versucht zu erreichen, daß ein verbindlicher Bildungsplan erstellt wird. In anderen Städten ist dies selbstverständlich.

Auf diesem Weg begegneten einem die unterschiedlichsten Aussagen, warum es keinen Jahresplan in Laupheim gibt. „Es sei nicht gewollt, daß ein Kindergarten mehr oder etwas anderes mache als ein anderer“ hörte ich und „die Grundschule wolle nicht, daß Kinder in der ersten Klasse einen unterschiedlichen Stand haben“ bis hin zu der Aussage: „Die Kinder sollten doch im Kindergarten nicht zu viel lernen, damit sie sich in der ersten Klasse nicht langweilen.“

Besonders befremdlich war die Aussage, daß „eine individuelle Förderung von langsameren Kindern und schnelleren Kindern im Kindergarten / der Vorschule nicht möglich sei. Alle sollten das gleiche machen, man könne nicht dem einen Kind dies zum 'Arbeiten' geben und einem anderen Kind etwas Anderes.“

Auch der Begriff Vorschule wurde abgelehnt. Kindergarten sei Kindergarten und Schule sei Schule. Meines Erachtens sind „Kinder wie Schwämme“.

Diese Formulierung findet sich auch im Orientierungsplan für die Kindergärten in Baden-Württemberg. Der Übergang vom Kindergarten zur Schule ist fließend. Warum sollte ein Kind, welches sich für mehr interessiert warten müssen bis die Schule beginnt?

Kinder, die einer speziellen Förderung bedürfen, müssen genauso erkannt und gefördert werden, wie Kinder, denen Falten und Kleben in der Vorschule / im Kindergarten nicht ausreicht. Hierzu braucht es auch im Kindergarten entsprechende Instrumente, um dies zu erkennen und individuell darauf zu reagieren.

Überforderung ist ebenso ungut für die Entwicklung eines Kindes wie Unterforderung.

Eine individuelle Förderung muß möglich sein und ist auch im Orientierungsplan für bedn-württembergische Kindergärten so festgeschrieben.

Nachdem ich mich an die zuständigen Personen im Rathaus und der Anna-von-Freyberg-Grundschule gewandt habe, habe ich mehrfach die Antwort bekommen, daß das einseitige Organigramm ausreichend sei und es keines Jahresplanes bedarf – diese eine Seite wurde als Jahresplan bezeichnet. Diese Aussage kam auch von der Grundschule, die verantwortlich zeichnet für die Zusammenarbeit mit den Kindergärten. Der katholische Träger von Kindergärten in Laupheim sah sich nicht veranlaßt auf Briefe bzw. emails zu antworten.

Die Kooperation ist folgendermaßen geregelt:

Kooperation Kindergarten – Schule

Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule wird in einem regelmäßig zu aktualisierenden verbindlichen Jahresplan vereinbart, der gemeinsam von den Erzieherinnen und den Kooperationslehrkräften erstellt wird und der die gemeinsame Arbeit festlegt. Die Wahrnehmung und Beobachtung des einzelnen Kindes, eine am individuellen Bedarf orientierte Entwicklungsförderung und die koordinierte Zusammenarbeit mit Eltern sind dabei von besonderer Bedeutung. Der vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift „Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule“ herausgegebene Kooperationsordner enthält dazu eine Fülle von Anregungen und Hilfestellungen.

Quelle: www.ebfr.de/html/media/dl.html?v=105727

Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/826056

Achten Sie als Eltern darauf, daß auch Sie ernst genommen werden. Auch Sie haben ein Mitspracherecht und müssen eingebunden werden. Sie haben nicht nur Pflichten, wie Ihr Kind pünktlich abzuholen oder bei Krankheit zu Hause zu lassen, sondern auch Rechte, Mitspracherechte, Gestaltungsrechte. Diese sind nicht verhandelbar oder freiwillig, sondern gesetzlich festgeschrieben.

Es lohnt sich sehr den Orientierungsplan einmal selbst zu lesen.

Orientierungsplan_2011.pdf
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Nach Auskunft des Kultusministeriums in Stuttgart ist ein bloßes Organigramm - welches ich dort vorgelegt habe  

Organisationsplan gennannt Jahresplan Stadt Laupheim Stand März 2014.pdf
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 - nicht ausreichend. Es muß "deutlich gesagt werden", „ daß Sie keinen Organisationsplan mit Terminen wollen, sondern einen inhaltlichen Plan mit Benennung der Bildungsangebotewar die klare Antwort.

So kam es nach Kontaktaufnahme mit dem Kultusministerium und der Schulaufsicht letzlich zu einem internen Treffen im Rathaus – zudem ich von der Stadt erst eingeladen wurde, man es dann aber vorzog es doch ohne mich zu veranstalten. Das Schulamt war davon ausgegangen, daß ich teilnehmen kann.

Ergebnis des Treffens war, daß auch die Stadt Laupheim und die betreffenden Grundschulen der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen müssen, und einen inhaltlichen Jahresplan mit inhaltlicher Ausgestaltung erstellen müssen.

Die soll binnen eines Monats geschehen, wie mir aus dem Rathaus zugesagt wurde.

Somit wird es hoffentlich möglich sein individuelle Förderung der Kinder zu gestalten - und „schwache“ und „starke“ Kindern gleichermaßen dem jeweiligen Bedarf entsprechend zu fördern. Kinder sind wie Schwämme... wenn Sie nach Wissen verlangen, soll man es ihnen auch nicht vorenthalten.

Setzen Sie sich für die Bildung Ihrer und der anderen Kinder ein. Es lohnt sich.

Ich möchte betonen, daß ich die Bildung in den Laupheimer Kindergärten nicht für schlecht halte! Aber eine Weiterentwicklung muß möglich sein und dem Stand der Zeit entsprechen und Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten individuelle Förderung zu ermöglichen.

Zu Ihrem Überblick habe ich mir den Kooperationsordner aus dem Kultusministerium  besorgt und stelle ihn Ihnen hier zur Einsicht zur Verfügung. Er behinhaltet die Bildungsziele - daran muß sich also der Laupheimer Jahresplan, der jetzt erstellt werden muß messen lassen.

Kooperation_2005_Deckblatt_Impressum_Inhaltsverzeichnis.pdf
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Kooperation_2005_Kapitel_I_Einleitung_und_Kapitel_II_Paedagogische_Grundlagen.pdf
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Kooperation_2005_Kapitel_III_Rechtliche_Grundlagen-1.pdf
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Kooperation_2005_Kapitel_IX_Sprache.pdf
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Kooperation_2005_Kapitel_V_Arbeitshilfen.pdf
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Kooperation_2005_Kapitel_VI_Kooperationspartner.pdf
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Kooperation_2005_Kapitel_X_Aspekte_einer_Einschulungsberatung.pdf
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Koopordner-Literatur-VIII.pdf
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Koopordner-XI-Gemeinsame-Projekte.pdf
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Koopordner_XII_ModulEltern.pdf
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Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Gerne können Sie den Kooperationsordner mit den vorgegebenen Bildungsinhalten für den Kindergarten auch in der Praxis in gedruckter Form einsehen.

Christoph Kunze

11.7.2014: Laut Aussagen aus dem Laupheimer soll der Plan nun fertig sein und wurde zur Genehmigung ans Schulamt und ans Ministerium versandt.

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Projekt 4s - Infobrief.pdf
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http://www.projekt-4s.de

 

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Präventionsflyer  

Gewaltvideos-Schülerhandys.pdf
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FALTBLATT - Chatten ohne Risiko - Was Eltern und Pädagogen wissen sollten-1.pdf
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Flyer Smartphones.pdf
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12.02.2014

Junger Mann aus Baden-Württemberg

stirbt an den Spätfolgen von Masern

Ein 19-jähriger junger Mann ist am Montag (10.2.2014) an den Spätfolgen einer chronischen Maserngehirnentzündung verstorben. Bei dem Betroffenen wurde im Jahr 2005 eine so genannte Subakute Sklerosierende Panenzephalitis – kurz SSPE diagnostiziert. Bei dieser Erkrankung vermehren sich Masernviren im Gehirn und zerstören dieses dabei – dieser Prozess ist fortschreitend und kann nicht gestoppt werden. Die SSPE endet immer tödlich. „Leider sterben in Deutschland noch immer Menschen an dieser schrecklichen Erkrankung. Ursache sind häufig Maserninfektionen im Säuglings- und Kleinkindalter. Da das Immunsystem in diesen frühen Lebensmonaten noch unreif ist, gelangen Masernviren offenbar leichter in das Gehirn als bei älteren Infizierten und beginnen sich dort zu vermehren. Wir Ärzte können diesen Zyklus nicht unterbrechen, und genau deshalb nimmt diese Erkrankung so einen fatalen Verlauf. Zunächst verlieren die Kinder bereits erlernte Fähigkeiten, wie Laufen oder Sprechen, nach kurzer Zeit fallen sie dann in eine Art Wachkoma. Niemand weiß, ob und was sie in diesem Zustand noch wahrnehmen können. Die Zerstörung großer Teile des Gehirns durch die Masernviren führt dann letztlich zum Tod der Patienten“, erläutert Dr. Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Mediziner warnen seit Jahren davor,  diese Erkrankung nicht zu unterschätzen. Insbesondere in Deutschland kommt es immer wieder zu größeren Ausbrüchen. Für das vergangene Jahr meldete das Robert Koch-Institut (RKI) fast 1.800 Erkrankungen in Deutschland.

Ärzte rufen zur Impfung auf
Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gibt es teilweise große Impflücken. Vor allem bei Frauen mit Kinderwunsch raten Ärzte dringend zur Impfung. „Mütter, die selbst nicht gegen Masern immun sind, können ihrem Nachwuchs auch keine schützenden Antikörper mitgeben. Insbesondere für Säuglinge ist das eine gefährliche Situation. Wir wissen aus einer aktuellen Studie, dass eine Maserinfektion in den ersten Lebensmonaten das Risiko einer späteren SSPE-Erkrankung deutlich erhöht. Insofern ist dies wirklich ein dringender Appell, eine versäumte Masernimpfung nachzuholen. In Haushalten mit Säuglingen sollten sich nur Personen aufhalten, die gegen Masern geschützt sind. Gleiches gilt natürlich für Kindertagesstätten, die auch Säuglinge aufnehmen und versorgen. Genau deshalb fordert unser Verband seit Jahren den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern vor Aufnahme in eine solche Einrichtung“, so Fegeler.

Aktuell ist der Impfstoff gegen Masern in Deutschland knapp. Ärzte raten daher dazu, zumindest die erste von zwei notwendigen Impfungen vorzunehmen. „Leider kommt es in den nächsten Monaten zu Problemen bei der Versorgung mit Masernimpfstoff. Daher wollen wir unseren Patienten die erste Impfung gegen Masern geben – wo eine zweite Impfung ansteht, sollte diese verschoben werden. Jugendliche und junge Erwachsene benötigen nur eine Impfung“, bezieht sich Fegeler auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI in Berlin. Und noch eine wichtige Botschaft möchte der Sprecher des BVKJ loswerden. „Wir wissen, dass es auch impfkritische Menschen in diesem Land gibt. In Bezug auf die Masern möchte ich nur zu bedenken geben: Länder, die keine Masern haben, kennen auch keine SSPE. In Nord- und Südamerika, aber auch in Skandinavien sieht man dieses schreckliche Krankheitsbild nicht mehr. Ich bin davon überzeugt, dass es uns auch in Deutschland gelingen kann, die Masern zu eliminieren“, appelliert Fegeler.

SSPE-Patient Max Schönbohm: 
www.aktion-max.de und www.facebook.com/aktion.max

SSPE-Studie: PLoS ONE (2013; 8: e68909)
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.